In der römisch-katholischen Kirche besteht die Hauptaufgabe des Lektors (lat. für (Vor-)Leser) darin, im Gottesdienst die für den jeweiligen Tag vorgesehenen Schriftlesungen vorzutragen. Das Evangelium der heiligen Messe hingegen wird von einem Diakon oder Priester vorgetragen. Darüber hinaus kann der Lektor auch die Fürbitten, den Eröffnungsvers und den Antwortpsalm vortragen, wenn kein Kantor anwesend ist. Die Aufgaben des Lektors können Männer und Frauen erfüllen, die gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein sollen. Der Dienst des Lektors ist ein eigenständiger Dienst, das heißt, der Lektor soll auch dann vortragen, wenn außer dem Zelebranten noch andere Kleriker anwesend sind.
Der Dienst des Kommunionhelfers besteht in erster Linie im Austeilen der Kommunion, das heißt des Leibes oder des Blutes Christi:
Als Kommunionhelfer werden in der römisch-katholischen Kirche Laien bezeichnet, die eigentlich nur als außerordentliche Spender der heiligen Kommunion eingesetzt werden können; denn solche Kommunionhelfer sollen „nur dort, wo eine Notlage es erfordert“ die Kommunion austeilen.
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